Transparenz

Hier finden Sie Informationen zu Diäten, beruflichen Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften.

Diäten als Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat sich im Jahr 2005 ein sehr transparentes Abgeordnetenrecht gegeben. Steuerfreie Aufwandspauschalen oder staatlich garantierte Pensionen gibt es nicht mehr.  Alle Leistungen sind jetzt in einer einzigen steuerpflichtigen Pauschalzahlung zusammengefasst. Für die Altersvorsorge wurde ein Versorgungswerk vergleichbar dem der Freien Berufen (z.B. Ärzte und Rechtsanwälte) gegründet, in das die Abgeordneten Beiträge einzahlen. Leistungen aus diesem Versorgungswerk erhält man nur in Höhe der gleisteten Einzahlungen.

Von der Diät werden auch die Kosten für die Ausübung des Mandats wie zum Beispiel die Miete für ein Büro im Wahlkreis oder Büroartikel, Porto etc. gezahlt. Die Diät ist ganz normal zu versteuern.


Nebentätigkeiten
Ich übe keine veröffentlichungspflichtigen Nebentätigkeiten aus. Weitere Informationen zu Nebentätigkeiten und veröffentlichungspflichtigen Angaben als Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen Sie hier.

Mitgliedschaften

Meine Einkünfte

Zu meinen Abgeordnetenbezügen, den Versorgungsleistungen und der Mitarbeiterpauschale können Sie sich hier auf der Webseite des Landtages-NRW genauer informieren:

Landtag NRW: Abgeordnetengesetz