Landesregierung hilft dem Kreis Gütersloh mit über 6 Millionen bei der Modernisierung und Sanierung unserer Schulen

 „Dank der Bundesregierung und auch der harten Verhandlungsarbeit der neuen CDU-geführten Landesregierung erhalten der Kreis und die Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh mehr als 6 Millionen Euro für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung unserer Schulen.

Dazu hat das Landeskabinett am Dienstag dieser Woche einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an den Kreis und die Städte im Kreis Gütersloh weitergeleitet werden“, erklärt der Landtagsabgeordnete für Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz, Raphael Tigges. 

„Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin bekommen der Kreis Gütersloh und seine Städte und Gemeinden voraussichtlich über 6 Millionen Fördermittel für die Schulinfrastruktur. Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen, damit die Schülerinnen und Schüler in guten Schulgebäuden unterrichtet werden können. Das Geld können wir auch gut für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder zur Verbesserung sanitärer Anlagen nutzen. Jetzt ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund gefallen“, freut sich der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen und Abgeordnete für den Südkreis, André Kuper. 

Hintergrund:  

l Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.  

l Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent. 

l Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. 

l Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.