Musikunterricht darf wieder stattfinden

Anpassung der Corona-Maßnahmen

Am Mittwoch teilte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium im Rahmen einer Anpassung der aktuellen Corona-Schutzverordnung mit, dass Musikunterricht unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ab sofort wieder möglich ist.  

Musikalischer Unterricht gilt als außerschulisches Bildungsangebot und ist daher nicht mehr von dem befristeten Verbot gemäß § 7 Absatz 1 betroffen. Dies gilt jedoch nicht für Konzerte und Orchesterproben, außer dabei handelt es sich um beruflich bedingte Proben. 

Der Landtagsabgeordnete für Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz Raphael Tigges begrüßte die Anpassung der Verordnung und die Aufhebung des Verbots für den Musikunterricht: „Nicht nur aus dem eigenen privaten und familiären Kontext weiß ich um die Bedeutung von Musikunterricht als wichtigem Bildungsangebot, vor allem für Kinder und Jugendliche. Daher freue ich mich, dass die Gespräche der letzten Tage mit den zuständigen Stellen in Düsseldorf Wirkung gezeigt haben und der musikalische Unterricht in Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen ab sofort wieder stattfinden kann.