Land unterstützt Vereine bei der Ausrichtung von Veranstaltungen
Mit diesem Förderprogramm bekommen Vereine für ihre öffentliche Veranstaltung von Dorfkirmes über Karnevalssitzung bis zum Nachbarschaftsfest eine einmalige Geldspritze von bis zu 5000 Euro. Alle Ausgaben können dabei geltend gemacht werden – und auch im Fall der Corona-bedingten Absage einer Veranstaltung sind die Kosten des Vereins förderfähig. So helfen wir schnell, einfach und unbürokratisch, damit wir endlich wieder Grund und Gelegenheit haben, gemeinsam zu feiern.“
Die Online-Beantragung ist hier möglich: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander. Dort finden sich auch Muster-Formulare.