Jugendhilfe: Land unterstützt den Kreis Gütersloh mit rund 14 Millionen Euro
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen insgesamt eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zugesagt. Das teilten die zuständigen Ministerien und die kommunalen Spitzenverbände jetzt mit. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe soll dazu dienen, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Die Mittel ergänzen die geleisteten oder eingeplanten Zahlungen des Landes für August 2021 bis Juli 2026. Auch der Kreis Gütersloh und die drei Städte mit eigenen Jugendämtern, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl, profitieren davon.
Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete André Kuper: „Wir befinden uns in schwierigen Zeiten: Die Kassen, auch die des Landes, sind knapp. Deshalb ist es wichtig, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Für uns stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Und wir stehen fest an der Seite der Kommunen.“
CDU-Landtagskollege Raphael Tigges bekräftigt: „Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende eines langwierigen und anspruchsvollen Prozesses zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden des Landes zahlt das Land trotz nicht endgültiger Einigung – davon profitiert auch der Kreis Gütersloh und erhält eine Zahlung von rund 14 Millionen Euro.“ Die Mittel vom Land erhalten die selbständigen Jugendämter in Gütersloh (insgesamt 3,4 Millionen Euro, davon 2,8 für 2024) Rheda-Wiedenbrück (insgesamt 1,79 Millionen Euro, davon 1,47 Millionen Euro in 2024) und Verl (insgesamt 1,1 Millionen Euro, davon 906.00 für 2024). Das Jugendamt des Kreises, dem die weiteren Kommunen angegliedert sind, bekommt insgesamt 7,6 Millionen Euro, davon 6,3 Millionen für 2024.
„Uns ist wichtig, dass die Kommunen das Geld nun zeitnah erhalten. Das sichert nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den so wichtigen Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unseren Kommunen“, sind sich die beiden Landtagsabgeordneten einig.
Hintergrund: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.
(Kreis-) Jugendamt | 2024 | 2025 | Summe |
Kreis Gütersloh | 6.312.358,87 € | 1.338.918,59 € | 7.651.277,47 € |
Gütersloh | 2.821.946,15 € | 598.564,86 € | 3.420.511,01 € |
Rheda-Wiedenbrück | 1.475.892,12 € | 313.052, 45 € | 1.788.944,57 € |
Verl | 905.744,16 € | 192.117,99 € | 1.097.862,14 € |
Summe insgesamt | 13.958.595,19 € |