Kommunen im Kreis Gütersloh erhalten mehr als 1,2 Millionen Euro für ihre Sportstätten

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Im Rahmen des „Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten“ fließen insgesamt 1.246.000 Euro in den Kreis Gütersloh. 
Das Förderprogramm dient zur Erneuerung und zum Neubau von kommunalen Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Erst im Juli ist der Projektaufruf für den Investitionspakt vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund auf den Weg gebracht worden. Nur 5 Monate später stehen die 47 Millionen Euro an Fördergeldern für landesweit rund 80 Projekte in den Startlöchern.

„Mit diesen Fördermitteln wird die nötige Sanierung und Modernisierung der Sportanlage im Sportzentrum Burg in Rheda-Wiedenbrück mit insgesamt 750.000 Euro möglich. Besonders erfreulich ist hierbei, dass die Landesförderung ausnahmsweise in diesem Jahr 100 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt", so der Landtagsabgeordnete André Kuper.

"Weitere 373.000 Euro gehen nach Herzebrock-Clarholz für die Herrichtung der Beleuchtungsanlagen im Schul- und Sportzentrum Herzebrock. Auch die Stadt Borgholzhausen profitiert und bekommt insgesamt 123.000 Euro für die Sanierung des Umkleidegebäudes am Ravensburger Stadion. Mit dem Investitionsprogramm wird der Grundstein für den Sport von morgen gelegt. Die NRW-Koalition hat unsere Kommunen dabei fest im Blick.“, ergänzt Raphael Tigges.

Im Zuge des „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ übernimmt das Land in diesen Corona-Pandemiezeiten sogar die städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm für das Jahr 2020 und erleichtert damit zusätzlich kommunale Investitionen.

Hintergrund:

Für die Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für 2021 können die Kommunen noch bis zum 15. Januar 2021 ihre Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Die in 2020 gestellten Anträge, die noch keine Förderung erhalten haben, bleiben weiterhin bestehen. Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert: Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen sowie die Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und, aufgrund baulicher Mängel, bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen.