Merkblatt zur Coronahilfe im Breitensport

Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat für die Sportvereine im Land ein Merkblatt zur Beantragung von Coronahilfe herausgegeben. Darauf weist der Landtagsabgeordnete für Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz, Raphael Tigges, hin.
Das Merkblatt erläutert, wer antragsberechtigt ist, welchen Vereinen die Hilfen über so genannte Billigkeitsleistungen zustehen und wie das Antragsverfahren abläuft. Billigkeitsleistungen sind Leistungen, die erbracht werden, obwohl kein Rechtsanspruch besteht. In diesem Fall gewährt das Land Nordrhein-Westfalen antragsberechtigten Sportvereinen je durch die Coronakrise verlorenem Mitglied eine Billigkeitsleistung von bis zu 30 Euro.

Das Merkblatt finden Sie in der Randspalte unter "Zusatzinformationen".